§ 78 (SGB IX) - Assistenzleistungen

Ziel und Zweck

Das Ziel der Assistenzleistungen ist die

  • Selbstbestimmte und
  • eigenständige
  • Bewältigung des Alltags.


Worum geht es genau?

Zur eigenständigen Bewältigung des Alltags gehören:

  • Tagesstrukturierung
  • allgemeine Erledigungen des Alltags (z.B. Haushaltsführung)
  • Gestaltung sozialer Beziehungen
  • Persönliche Lebensplanung
  • Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben
  • Freizeitgestaltung (z.B. Sport)
  • Sicherstellen der Wirksamkeit ärztlicher und ärztlich verordneter Leistungen.
  • Verständigung mit der Umwelt in den oben genannten Bereichen.

Gesondert aufgeführt sind:

  • Ehrenamt
  • Erreichbarkeit einer Ansprechperson


Wer ist Betroffen?

  • Leistungsberechtige (§19 Teilhabeplan)
  • Mütter und Väter mit Behinderung bei der Versorgung ihrer Kinder


Ausschlüsse

  • Fahrtkosten werden als ergänzende Leistungen erbracht
  • Aufwendungen des Assistenzgebers werden als ergänzende Leistungen erbracht


Was kann ich entscheiden?

Wenn ich Leistungsberechtigt bin, darf ich nach §19 des Teilhabeplans entscheiden, wie, wo und wann ich die Leistungen beanspruche. Ich entscheide also über

  • Ablauf
  • Ort
  • Zeitpunkt

Welche Leistungen kann ich beanspruchen?

Zur Alltagsbewältigung kann mich die Assistenzleistung unterstützen durch:

  • Vollständige oder teilweise Übernahme
  • Begleitung
  • Befähigung


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