Begleitung in der letzten Lebensphase
PflegeZG § 3 Pflegezeit und sonstige Freistellungen
zum Gesetz Rechtsprechungen auf dejure.org
| Ziel/Zweck | |
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Erhaltung der Lebensqualität, Ermöglichung würdevolles Sterben |
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| Leistung | |
| Leistung |
nur Möglichkeit zinsloses Darlehen |
| Leistungszeitraum |
Teilweise oder vollständige Freistellung bis zu 3 Monate pro Kalenderjahr |
| Zentrale Voraussetzungen | |
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Pflegebedürftige Person: naher Angehöriger
❱ (6) Beschäftigte sind zur Begleitung eines nahen Angehörigen von der Arbeitsleistung vollständig oder teilweise freizustellen,
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Erkrankung: fortgeschrittenes Stadium, Heilung ausgeschlossen, begrenzte Lebenserwartung
❱ (6) [...] wenn dieser an einer Erkrankung leidet, die progredient verläuft und bereits ein weit fortgeschrittenes Stadium erreicht hat, bei der eine Heilung ausgeschlossen und eine palliativmedizinische Behandlung notwendig ist [...]
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Letzte Lebensphase
❱ (6) [...] die lediglich eine begrenzte Lebenserwartung von Wochen oder wenigen Monaten erwarten lässt.
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Nachweis gegenüber dem Arbeitsgeber durch ärztliches Zeugnis
❱ Beschäftigte haben diese gegenüber dem Arbeitgeber durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen. Absatz 1 Satz 2, Absatz 3 Satz 1 und 2 und Absatz 4 gelten entsprechend. § 45 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch bleibt unberührt.
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Häusliche oder außerhäusliche Umgebung |
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| Zentrale Details | |
| Leistungsantrag | |
| Antragstelle |
Arbeitgeber |
| Antrag als PDF | |
| Online-Antrag |
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| Infos zum Antrag |
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2 Adressen
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