letze-lebensphase
Josef M. Huber via Gemini / WiQQi

Begleitung in der letzten Lebensphase

PflegeZG § 3 Pflegezeit und sonstige Freistellungen

zum Gesetz Rechtsprechungen auf dejure.org

Ziel/Zweck

Erhaltung der Lebensqualität, Ermöglichung würdevolles Sterben

Leistung
Leistung

nur Möglichkeit zinsloses Darlehen

Leistungszeitraum

Teilweise oder vollständige Freistellung bis zu 3 Monate pro Kalenderjahr

Zentrale Voraussetzungen

Pflegebedürftige Person: naher Angehöriger

❱ (6) Beschäftigte sind zur Begleitung eines nahen Angehörigen von der Arbeitsleistung vollständig oder teilweise freizustellen,

Erkrankung: fortgeschrittenes Stadium, Heilung ausgeschlossen, begrenzte Lebenserwartung

❱ (6) [...] wenn dieser an einer Erkrankung leidet, die progredient verläuft und bereits ein weit fortgeschrittenes Stadium erreicht hat, bei der eine Heilung ausgeschlossen und eine palliativmedizinische Behandlung notwendig ist [...]

Letzte Lebensphase

❱ (6) [...] die lediglich eine begrenzte Lebenserwartung von Wochen oder wenigen Monaten erwarten lässt.

Nachweis gegenüber dem Arbeitsgeber durch ärztliches Zeugnis

❱ Beschäftigte haben diese gegenüber dem Arbeitgeber durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen. Absatz 1 Satz 2, Absatz 3 Satz 1 und 2 und Absatz 4 gelten entsprechend. § 45 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch bleibt unberührt.

Häusliche oder außerhäusliche Umgebung

Zentrale Details
Leistungsantrag
Antragstelle

Arbeitgeber

Antrag als PDF

Wege zur Pflege.de

Ärztliche Bescheinigung (Wege zur Pflege.de)

Online-Antrag


Infos zum Antrag


Bundesverwaltungsamt (BVA) Suche: pflegezeit

2 Adressen

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