Begleitung und Assistenz im Krankenhaus
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Die Leistungskonkurrez
... gilt nicht für vorübergehende Aufenthalte in einem Krankenhaus [..] oder in einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung [...], soweit Pflegebedürftige ihre Pflege durch von ihnen selbst beschäftigte besondere Pflegekräfte (Arbeitgebermodell) sicherstellen.