Personen- und Sachdaten

Personen- und Sachdaten

Wem gehören meine Daten?

Das zentrale Unterscheidungskriterium zwischen Sach- und Personendatum ist die Bestimmbarkeit der Person. Diese kann auch kontextabhängig sein. Das "gehören" liegt eher in der Nutzung - dieses ist für Sachdaten gegeben - für personenbezogene Daten kann es entzogen werden.

Welches "Ich" gehört zu "mein"?

Ist das "ich" eine

  • natürliche Person, auf die sich die Daten beziehen?
  • ein Unternehmen, das Daten über natürliche Personen gesammelt hat, um sie zu analysieren und zu verwerten?
  • der Staat, der Daten über seine Bürger sammelt und diese nun "zum Wohle aller" nutzen will?

(vgl. Thouvenin 2017, S. 2)

Welche Daten sind gemeint?

  • Personendaten - sind Angaben, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare Person beziehen (Schweiz: Art. 3 lit a DSG)
  • Sachdaten - sind nicht auf eine bestimmte/bestimmbare Person bezogene Daten.

Als bestimmbar - und damit als entscheidend für die Abgrenzung zwischen Sach- und Personendaten - gilt, wenn nach der allgemeinen Lebenserfahrung damit gerechnet werden muss, dass ein Interessent den Aufwand auf sich nehmen wird, um die Person zu bestimmen. Damit kann ein und dieselbe Angabe einmal ein Personendatum sein und ein andermal nicht. Es gibt also keine klare Grenze zwischen Personendaten und Sachdaten. Auch wenn es Daten gibt, die immer Personendaten sind (z.B. Name) und immer Sachdaten sind (z.B. Wachsen und Schrumpfen eines Gletschers) (vgl. Thouvenin 2017, S. 2-3).

Was ist Eigentum?

  • Eigentumsreicht: Sacheigentum
  • Immaterialgüterreicht: geistiges Eigentum

Das Datenschutzrecht vermittelt den betroffenen Personen zwar kein umfassendes Herrschaftsrecht an ihren Daten. Dennoch verfügen betroffene Personen über eine Rechtsposition, die einem Eigentumsrecht zumindest sehr nahe kommen. Denn: die negative Komponente des Eigentumsrechts wird weitgehend abgebildet: Die Eigentürmerin darf die Sache herausverlangen und darf die Einwirkungen Dritter abwehren (vgl. Thouvenin 2017, S. 7-10; vgl. Kommeier und Baranowski 2019, S. 1223).

Wem gehören meine Daten

  • Sachdaten (vgl. Thouvenin 2020, S. 60-61)
    • Die Nutzung von Sachdaten ist nach Schweizer Recht frei - allerdings lässt sich häufig nur in einer konkreten Konstellation bestimmen, ob Daten Sachdaten sind.
    • Das Schweizer Recht kennt kein Eigentum an Sachdaten - vermittelt aber Positionen, die einem Eigentum an Sachdaten nahekommen.
  • Personenbezogene Daten
    • Eine praktische Antwort auf die Frage nach dem Datenbesitz könnte in den Begriffen "Recht auf Berichtigung", "Recht auf Löschen" oder "Recht auf Vergessen" liegen. (vgl. Kompetenzzentrum Datenschutz, 2019)

Datenschutz in der IT-Forensik?