Designlöscher "Lizenz"

Name Designlöscher "Lizenz"
Da Designlöscher aufgrund der Farbabweichung nicht der DIN EN 3 entsprechen, bedarf es bei betrieblicher Nutzung einer Ausnahmegenehmigung durch die Brandschutz- und Arbeitsbehörde. Keiner Genehmigung bedarf es hingegen bei privater Nutzung. (Jockel - Produktwebsite, 24.01.2022)
1. Fall Küchenbrand
Link https://www.jockel.de/produkte/feuerloescher/designloescher/